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Die DIN 406 legt die Maßeintragung für Bemaßungen in technischen Zeichnungen fest.
Folgende allgemeine Grundregeln gelten für die Bemaßung. Diese müssen je nach Maßstab angepasst werden.
oMaßlinien verlaufen parallel zu bemaßten Werkstückkante.
oZwischen einer Maßlinie und einer Werkstückkante bleibt ein Abstand von ca. 10 Zeichnungseinheiten (z.B. Maß 15 rechts).
oZwischen parallelen Maßlinien liegt ein Abstand von ca. 7 Zeichnungseinheiten (z.B. Maß 10 + 30 links).
oMaßlinien einer Maßkette stehen in einer Flucht (z.B. Maß 20 + 15 unten).
oMaßhilfslinien ragen ca. 2 Zeichnungseinheiten über die Maßpfeile hinaus.
oSchnittpunkte von Maßhilfs- und Maßlinien sind zu vermeiden.
oMaßlinien dürfen nicht über Maßhilfslinien verlaufen.
oMaßpfeile sind genormt und dürfen niemals Werkstückecken treffen.
oBei Platzmangel stoßen die Maßpfeile von außen auf die Maßhilfslinien (z.B. Maß 5 oben).
oDie Maßzahlen stehen ca. 1 Zeichnungseinheit über den Maßlinien und werden in Normschrift eingetragen.
oMaßzahlen müssen oberhalb der Maßlinien stehen.
oIn der bevorzugten Bemaßungsmethode sind die Maßzahlen von rechts bzw. von unten lesbar einzutragen.
oDie Maße werden nur in Zeichnungseinheiten ohne Einheiten angegeben. In der Regel wird mit Millimetern gearbeitet. Bei Verwendung anderer Maßeinheiten sind diese anzugeben (z.B. 3 m oder 5°).
oDie Dicke des Werkstücks (engl. Thickness = t) wird innerhalb des Werkstücks eingetragen, bei Platzmangel außerhalb.
Bemaßungen können als Bezugsbemaßungen, als Kettenbemaßungen oder auch in einer Mischform erstellt werden.