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„[Das] Verbotszeichen [ist] ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt“
– II.§ 2.3. BGV A8
Die Piktogramme nach DIN 4844-2 wie auch der deutschen Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8) sind schwarz und befinden sich auf einem runden Schild mit weißem Hintergrund (Weiß/RAL 9003 Signalweiß), rotem dicken Rand (Rot/RAL 3001 Signalrot) und einem dicken roten Querbalken (von links oben nach rechts unten), der das Zusatzzeichen durchstreicht.
Zeichen |
Bedeutung |
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Verbot |
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Rauchen verboten |
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Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten |
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Für Fußgänger verboten |
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Mit Wasser löschen verboten |
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Kein Trinkwasser |
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Zutritt für Unbefugte verboten |
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Für Flurförderzeuge verboten |
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Berühren verboten |
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Nicht berühren, Gehäuse steht unter Spannung |
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Schalten verboten |
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Verbot für Personen mit Herzschrittmacher |
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Abstellen oder Lagern verboten |
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Personenbeförderung verboten |
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Mitführen von Tieren verboten |
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Betreten der Fläche verboten |
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Verbot für Personen mit Implantaten aus Metall |
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Mit Wasser spritzen verboten |
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Mobilfunk verboten |
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Essen und Trinken verboten |
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Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten |
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Mitführen von magnetischen oder elektronischen Datenträgern verboten |
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Besteigen für Unbefugte verboten |
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Verbot dieses Gerät in der Badewanne zu nutzen |
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Hineinfassen verboten |
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Bedienung mit Krawatte verboten |
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Nicht in Wohngebieten verwenden |
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Keine Nadeln einstechen |
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Nicht falten oder zusammenschieben |
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Fotografieren verboten (nicht DIN 4844-2) |