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Warnzeichen dienen der Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen, an denen Gefährdung z. B. Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr oder die Gefahr des Fallens von Lasten, besteht.
In der DIN 4844-2 wie auch der deutschen Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8) sind Form, Farbe und Bedeutung der Zeichen festgelegt. Sie sollen keinen oder nur sehr wenig Text aufweisen, damit die Zeichen unabhängig von Sprachkenntnissen verstanden werden.
Zeichen |
Bedeutung |
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Warnung vor einer Gefahrenstelle (erforderlichenfalls in Verbindung mit einem Zusatzzeichen) |
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Warnung vor feuergefährlichen Stoffen |
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Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen |
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Warnung vor giftigen Stoffen |
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Warnung vor ätzenden Stoffen |
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Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen |
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Warnung vor schwebender Last |
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Warnung vor Flurförderzeugen |
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Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung |
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Warnung vor gefährlicher optischer Strahlung |
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Warnung vor Laserstrahl |
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Warnung vor brandfördernden Stoffen |
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Warnung vor nicht ionisierender elektromagnetischer Strahlung |
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Warnung vor magnetischem Feld |
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Warnung vor Stolpergefahr |
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Warnung vor Absturzgefahr |
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Warnung vor Biogefährdung |
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Warnung vor Kälte |
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Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen |
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Warnung vor Gasflaschen |
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Warnung vor Gefahren durch Batterien |
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Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre |
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Warnung vor Quetschgefahr |
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Warnung vor Kippgefahr beim Walzen |
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Warnung vor automatischem Anlauf |
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Warnung vor heißer Oberfläche |
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Warnung vor Handverletzungen |
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Warnung vor Rutschgefahr |
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Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage im Gleis |
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Warnung vor Einzugsgefahr |